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Wissenswertes

Die Griechische Steuernummer

Wofür benötige ich eine griechische Steuernummer?

Die griechische Steuernummer („AFM“ = Arithmos Forologikou Mitroou) hat grundsätzlich den gleichen Zweck wie die deutsche Steuernummer. Sie ist nicht zwingend erforderlich. Wenn Sie jedoch in Griechenland (zeitweise) leben möchten, ist es ratsam eine Steuernummer zu beantragen. Ohne die Angabe einer Steuernummer werden Sie viele private Rechtsgeschäfte nicht tätigten können.

Beispielsweise können Sie ohne Steuernummer kein griechisches Bankkonto eröffnen, keine Immobilie erwerben oder für längere Zeit mieten .
Sollten Sie eine Immobilie erwerben wollen, benötigen Sie unabhängig von Ihrer Nationalität und Ihres Wohnsitzes eine griechische Steuernummer.

Wie beantrage ich eine griechische Steuernummer?

Die Steuernummer wird bei Finanzamt (griechisch: „DOY“ = Dimosia Ikonomiki Ypiresia) beantragt. Sie benötigen in der Regel folgende Dokumente:

  • Antrag für die Zuteilung der Steuernummer
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung
  • Vollmacht zur Beantragung der Steuernummer: entweder in Deutschland bei einem griechischen Konsulat oder in Griechenland in einem KEP die Unterschrift beglaubigen lassen
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Angabe der deutschen Steuernummer

Wir können Ihnen bei der Beantragung einer griechischen Steuernummer und den dazugehörigen Zugangsdaten des Onlineportals „Taxisnet“ helfen und als Zustellungsberechtigte/ Steuervertreter für Ihre Steuerangelegenheiten beim Finanzamt eingetragen werden.
Auf Wunsch können wir die komplette Kommunikation zwischen Ihnen und dem Finanzamt übernehmen.

Benötige ich für die Beantragung einer Steuernummer einen Wohnsitz in Griechenland?

Nein. Der Erwerb der Steuernummer ist unabhängig von Ihrem Wohnsitz und Ihrer Nationalität. Ist Ihr ständiger Wohnsitz nicht in Griechenland, muss dem Finanzamt eine in Griechenland lebender Zustellungsberechtigte/ Steuervertreter genannt werden.
Wer als Ausländer seinen Wohnsitz nach in Griechenland verlegen möchte, benötigt eine Aufenthaltsgenehmigung und muss diese dem Finanzamt vorlegen.

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