Auswandern nach Griechenland
Die elektronische Gebäude-ID
Wissenswertes

Was ist die elektronische Identität eines Gebäudes?

Bei der elektronischen Gebäude-ID (Ηλεκτρονική Ταυτότητα Κτιρίου) handelt es sich um eine digitale Bauakte, dessen Erstellung seit dem 31.03.2022 für die Neuerrichtung von Gebäuden und Verkäufen von Immobilien oder Grundstücken verpflichtend ist.

Griechenland erstellt derzeit eine digitale Datenbank der Liegenschaften, auf die mehrere Ämter (z.B. Katasteramt, Bauordnungsamt, Finanzamt), aber auch Ingenieure Zugriff haben sollen. In der Vergangenheit haben z.B. widersprüchliche Angaben in den Bauakten oder gar illegal errichtete Gebäude zu höheren Verwaltungsprozessen und zu Problemen bei Verkäufen geführt.

Zukünftig soll mit Hilfe dieser Datenbank der bürokratische und zeitliche Aufwand für das Baugenehmigungsverfahren oder bei den Verkäufen von Immobilien minimiert wird. Verfügt eine Immobilie über eine Gebäude-ID entfällt bei einem Verkauf das mühsame Zusammentragen von Dokumenten bei den verschiedenen Behörden und die zur Zeit noch aufwändige baurechtliche Prüfung der Dokumente.

Die Gebäude-ID wird durch die Architekten oder Bauingenieure über ein Portal der griechischen Ingenieurskammer erstellt und bei baulichen Veränderungen die Akte ergänzt. Die Kosten für die Erstellung einer Gebäude-ID trägt der Immobilieneigentümer bzw. der Verkäufer einer Immobilie. Eine Besonderheit ist, dass für Wohnungen die sich innerhalb eines Mehrfamilienhauses befinden, die Gebäude-ID nur für die jeweilige Wohnung erstellt wird.

Jede Gebäude-ID enthält im einzelnen folgende Punkte

  • Die Baugenehmigung des Gebäudes mit den dazugehörigen Plänen (Lageplan, Grundrisse)
  • Sämtliche weitere Baugenehmigungen der Änderungen für An- und Umbauten die nach der Errichtung des Gebäudes bzw. Wohnung vorgenommen wurden
  • Nachträglich durchgeführte Legalisierungen und die zugehörigen Pläne (für Baumaßnahmen die ohne Baugenehmigung hergestellt wurden)
  • Grundrisse, die den aktuelle Zustand der jeweiligen Wohnung bzw. Haus darstellen.
  • Energieausweis
  • Übereinstimmungsnachweis des Architekten oder Bauingenieurs
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